Menschen mit Pflegebedarf oder deren Angehörige können in Sachsen Entlastungsangebote im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse abrechnen. Derzeit fehlt es allerdings an einem flächendeckenden Informationsportal aus dem das Angebot und die Nachfrage, Schulungsangebote sowie abrechnungsrelevante Informationen aus dem Bereich der Nachbarschaftshilfe hervor gehen.